Allgemeines
Verbraucherrecht

Wer hat sich nicht schon über Werbeanrufe geärgert, hat ohne es wirklich zu wollen in einem Abo festgesteckt oder ist bei einem Garantiefall von A nach B und zurück geschickt worden? Oft ist es schwer den Überblick zu behalten und sich nicht im Netz aus Verträgen zu verfangen. Wir helfen bei der Entwirrung.

Verbraucherverträge

Was sind meine Rechte und Pflichten?

Ein Verbrauchervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer. Es kann sich um verschiedene Arten von Verträgen (Kauf-, Dienst-, Werkverträge usw.) handeln. Aber welche Rechte hat man als Verbraucher? Und wer ist zuständig bei der Reklamation defekter Ware?

Worauf habe ich Anspruch?

Der Händler muss zwei Jahre dafür einstehen, dass er Ihnen eine mangelfreie Ware verkauft hat. Wichtig zu wissen: Zeigt sich an der Ware innerhalb der ersten sechs Monate ein Fehler, wird angenommen, dass dieser schon von Anfang an bestand. Erst danach müssen Sie nachweisen, dass die Ware bereits beim Kauf defekt war.

Gewähr­leistungs­recht

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung übernehmen manche Hersteller für ihre Produkte eine Garantie. Den Umfang dieser freiwilligen Leistungen können diese selbst festlegen.

Garantie

Ein Umtausch ist eine freiwillige Leistung des Händlers, etwa weil Kunden die Ware nach dem Kauf doch nicht mehr gefällt. Mängelrechte dagegen sind gesetzlich geregelt und gelten für alle Gegenstände, die Sie von einem Händler kaufen – auch, wenn sie reduziert sind.

Umtausch

Gibt es Besonderheiten bei Online-Verträgen?

Designer-Bekleidung, Hightech-Produkte und Marken-Uhren: Online-Shops bieten eine große Auswahl und bequeme Bestellmöglichkeiten. Online-Einkäufer sollten ihre Rechte kennen, um nicht abgezockt zu werden.

Anbieter müssen Sie, unmittelbar bevor Sie etwas kostenpflichtig im Internet bestellen, klar und verständlich über alle Vertragsbestandteile informieren.

Der Button zum Abschicken der Bestellung muss klar mit einer eindeutigen Formulierung wie z. B. „Kaufen“ beschriftet sein.

Nach der Bestellung muss Ihnen der Erhalt der Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigt werden.

Wie ist das mit meinem Widerrufsrecht?

In einigen Fällen haben Sie die Möglichkeit, sich von geschlossenen Verträgen zu lösen. Wenn Sie Ware im Internet, am Telefon oder an Ihrer Wohnungstüre kaufen oder Verträge dort abschließen, können Sie das in vielen Fällen rückgängig machen. Der Widerruf macht’s möglich.

Nicht immer gefällt der Pullover oder die Tasche, die man auf die Schnelle im Internet gekauft hat. Auch das Abo an der Haustüre möchte man vielleicht gerne rückgängig machen. Da es in vielen Fällen nicht möglich ist, die Ware vorab zu prüfen oder ein Angebot an der Haustüre zu überdenken, gibt es in einigen Fällen das Widerrufsrecht.

Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, aber nicht bevor Sie die Ware erhalten haben und der Unternehmer Sie über das Widerrufsrecht informiert hat.

Sind Sie nicht über das Widerrufsrecht informiert worden, so erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen.

Den Widerruf müssen Sie gegenüber dem Vertragspartner erklären. Es reicht nicht aus, die Ware einfach zurückzusenden. Eine Begründung müssen Sie aber nicht mitliefern.

Wie reklamiere ich richtig?

Reklamieren Sie defekte Ware am besten immer schriftlich. Setzen Sie eine Frist, innerhalb der die Ware entweder repariert oder durch ein neues Produkt ersetzt wird. Ein Zeitraum zwischen einer und zwei Wochen ist in den meisten Fällen angemessen.

Was tun, wenn der Händler die Gewähr­leistung ablehnt?

Lassen Sie sich nicht an den Hersteller verweisen! Der Händler ist für einen Mangel verantwortlich, nicht der Hersteller.

Welche Gewähr­leistungs­rechte habe ich?

Bei einem Mangel können Sie eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung verlangen. Reagiert der Verkäufer nicht auf Ihre Reklamation oder scheitern wiederholte Reparaturversuche, können Sie entweder vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld gegen Rückgabe der Ware zurückverlangen oder fordern, dass der Kaufpreis reduziert wird. Bei unerheblichen Mängeln können Sie auf einen herabgesetzten Kaufpreis pochen, nicht aber vom Vertrag zurücktreten.

Wie kaufe ich zum besten Preis?

Vergleichen Sie Preise vor einem Kauf und lassen Sie sich nicht durch angeblich kleiner werdende Lagerbestände unter Druck setzen.

Wie achte ich auf Datenschutz im Netz?

Achten Sie darauf, nur die unbedingt benötigten Daten heraus zu geben! Prüfen Sie, ob die Datenübertragung verschlüsselt wird (SSL). Dadurch wird es Unbefugten erschwert mitzulesen.

Wie vermeide ich einen Kauf bei Online-Betrügern?

Überprüfen Sie das Impressum einer Webseite. Ist es fehlerhaft oder fehlt es ganz, handelt es sich wahrscheinlich um einen betrügerischen Online-Shop. Sehen Sie bei auffällig günstigen Angeboten vom Kauf ab. Auch wenn die Zahlung nur per Vorkasse möglich ist, sollten Sie lieber nicht kaufen.

Wie kann ich meinen Widerruf nachweisen?

Da Sie die Absendung des Widerrufs im Streitfall beweisen müssen, ist es ratsam, den Widerruf per Einschreiben zu verschicken.

Der Händler behauptet, es gäbe in meinem Fall kein Widerrufsrecht, kann das stimmen?

Nicht für jede Ware gilt das Widerrufsrecht. Es gibt folgende Ausnahmen:

  • Ware – wie bei Maßanzügen – die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist
  • schnell verderbliche Waren wie frische Lebensmittel
  • Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte – es sei denn, es handelt sich um ein Abo
  • online erworbene Bahntickets, Pauschalreisen sowie Tickets für Konzerte

Untergeschobene Verträge

Was, wenn ich das eigentlich gar nicht will?

Unerwünschte Werbung am Telefon ist zwar verboten, trotzdem können telefonisch geschlossene Verträge in vielen Fällen rechtlich wirksam sein.

Solche Anrufe haben ärgerliche Folgen: Betroffene erhalten Rechnungen oder das Geld wird gleich direkt vom Konto abgebucht. Häufig werden auch persönliche Daten abgefragt und weitergegeben. Was nicht selten noch mehr unerwünschte Anrufe von anderen Anbietern nach sich zieht.

Was muss ich am Telefon beachten?

Einige Verträge mit Unternehmen können am Telefon geschlossen werden, ohne dass es einer schriftlichen Bestätigung bedarf, z. B. bei Telekommunikationsdienstleistungen, Stromverträgen, Finanzprodukten, Versicherungen, Haushaltsgeräten und Zeitungs-Abos.

Lediglich telefonisch angebahnte Verträge im Zusammenhang mit Gewinnspielen werden erst nach Ihrer schriftlichen Bestätigung wirksam.

Jedoch können Sie all diese Verträge in der Regel widerrufen.

Was ist, wenn ich auf der Straße oder an der Haustüre angesprochen werde?

Bei derartig angebahnten Verträgen sollte man jedoch äußerst vorsichtig sein. Oft handelt es sich um geschulte Vertreter, die darin geübt sind, den Überraschungseffekt auszunutzen.

An der Haustüre oder auf der Straße hat man nicht die Möglichkeit, Verträge zu vergleichen. Man ist unvorbereitet und dadurch empfänglicher für die Anpreisungen des Verkäufers.

Zwar ist ein solcher Vertrag wirksam, in der Regel kann man ihn aber innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Durch einen Widerruf ist man nicht mehr an den Vertrag gebunden.

Wie ernst sind Gewinnversprechen gemeint?

„Sie sind der Gewinner von 30.000 Euro in bar!“ Die Herzen vieler Briefempfänger schlagen höher, wenn sie ein Glückwunschschreiben erhalten, in dem ihnen hoher Geld- oder Sachgewinn versprochen wird.

Diese Glückwunschschreiben dienen in erster Linie dem Kundenfang. Fast immer liegen den Benachrichtigungen Warenkataloge mit Bestellformularen bei.

Außerdem agieren diese Anbieter meist unter Scheinfirmen mit Fantasienamen und Postfachadressen, oft sogar im Ausland. Werden Privatpersonen namentlich als schon feststehende Gewinner benachrichtigt, muss der Gewinn laut geltendem Recht ausgehändigt werden. Der Gewinnanspruch ist meist jedoch nicht durchsetzbar.

Was kann ich tun, wenn mir am Telefon ein Vertrag untergeschoben wurde?

Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. Es ist ratsam, den Widerruf per Einschreiben zu verschicken.

Wie soll ich mich verhalten, wenn Sie auf der Straße oder an der Haustüre überrascht werden?

Sie sollten:

  • Niemals einen Vertreter in die Wohnung lassen
  • Niemals per Vorkasse bezahlen
  • Niemals etwas unterschreiben, was Sie nicht verstehen
  • Nicht unterschreiben, wenn Sie unsicher sind

Was kann ich tun, wenn ich an der Haustüre einen Vertrag unterschrieben habe?

Dann widerrufen Sie den Vertrag umgehend und am besten schriftlich per Einschreiben.

Was kann ich tun, wenn der versprochene Gewinn nicht herausgerückt wird?

Fordern Sie den Absender zunächst schriftlich auf, den Gewinn bis zu einer gesetzten Frist herauszurücken. Geprellte „Gewinner“ sollten nur klagen, wenn sie rechtsschutzversichert sind. Das gilt vor allem bei ausländischen Firmen. Ohne eine Rechtsschutzversicherung riskieren Kläger, dass sie ohne den erhofften Gewinn auch noch auf den Verfahrenskosten sitzen bleiben.

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